Meldepflicht für Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß novelliertem EEG
Am 1. Januar 2009 wird das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt müssen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaikanlagen), die neu in Betrieb genommen werden, der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die Meldung zu Standort und Leistung muss durch den Betreiber der Anlage erfolgen und ist Voraussetzung dafür, dass dieser vom Netzbetreiber eine Vergütung nach EEG für den Strom erhält, der in dieser Anlage erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist wird.
Auf der Grundlage der Leistung aller gemeldeten Photovoltaikanlagen ermittelt die Bundesnetzagentur die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen, die im Folgejahr neu in Betrieb genommenen werden. Die Meldepflicht gilt für die Photovoltaikanlagen, die den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Wenn der Solarstrom selbst genutzt wird, entfällt die Meldepflicht. Sie gilt auch nicht für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden.
Die Bundesnetzagentur ist ermächtigt, die Form und den Weg der Datenübermittlung vorzugeben. Informationen hierzu sowie zu den zu übermittelnden Daten werden voraussichtlich Anfang Dezember veröffentlicht.