NRW erlaubt Kleinwindanlagen ohne Baugenehmigung
Durch die Novellierung der Landesbauordnung in NRW vom 21. Dezember 2011 werden Kleinwindenergieanlagen bis 10 Meter Höhe von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Die Ausnahme von der Regel bilden allerdings Anlagen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie in Mischgebieten.
Hintergrund der Gesetzesänderung ist der im Juli 2011 vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW initiierte Windenergieerlass. Darin drückt sich die Absicht aus, die Nutzung der Windenergie im bevölkerungsreichsten Bundesland bis zum Jahr 2020 stark ausbauen zu wollen. Dabei sollen die Ziele nicht nur durch die neue Installation von Großturbinen erreicht werden. Der Windenergieerlass beschreibt auch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kleinwindanlagen in NRW.
Trotz der Genehmigungsfreistellung müssen Betreiber einer Kleinwindanlage alle relevanten baurechtlichen Vorschriften beachten. Das gilt beispielsweise für die Anforderungen an Standsicherheit, Schallschutz, Abstandsflächen, Gebäudestatik sowie Denkmalschutz.
Quelle: EnergieAgentur.NRW