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Neues Erneuerbare-Energien-Gesetz

15.01.09 16:48 Uhr
Novelliertes Erneuerbare-Energien-Gesetz zum 1.1.2009 in Kraft getreten

Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Für Anlagen bis zu einer Größe von 30 Kilowatt Leistung, die im Jahr 2009 in Betrieb genommen werden, wird demnach der Vergütungssatz von 46,75 Cent je Kilowattstunde auf 43,01 Cent sinken.

Zum Vergleich: seit 2004 wurde der im EEG festgelegte Vergütungssatz um fünf Prozent jährlich gesenkt. Für Anlagen mit einer Leistung, die größer als 30 Kilowatt und kleiner als 100 Kilowatt sind, wird eine Vergütung in Höhe von 40,91 Cent je Kilowattstunde gezahlt.

Neu ist die Vergütungsklasse bei Dachanlagen größer als 1.000 Kilowatt: hier sinkt der Vergütungssatz auf 33,00 Cent je Kilowattstunde. Die Vergütung für Solarstrom aus Freiflächenanlagen wird um zehn Prozent auf 31,94 Cent je Kilowattstunde sinken. Weggefallen ist der sogenannte „Fassadenbonus“ in Höhe von zusätzlichen fünf Cent je Kilowattstunde.

Ab 2010 hängt die Vergütungshöhe vom Zubau im jeweiligen Vorjahr ab. Um den Zubau feststellen zu können, ist ab 2009 jeder Anlagenbetreiber verpflichtet, den Standort und die Leistung neu ans Netz gehender Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden (vgl. nachfolgende Meldung).

Eine weitere Neuerung des Gesetzes: Solarstrom vom eigenen Dach (bei einer Anlage bis 30 kW), der selbst genutzt und nicht in das Netz eingespeist wird, wird künftig ebenfalls vergütet. Der Satz ist gegenüber der normalen Einspeisevergütung reduziert und beträgt in 2009 25,01 Cent je Kilowattstunde.


(Quelle: Pressedienst SolarLokal)