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Photovoltaik-Anlagen

15.01.09 16:54 Uhr
Meldepflicht für neue Photovoltaik-Anlagen

Seit dem 1. Januar 2009 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß Paragraph 16 Absatz 2 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ( EEG) verpflichtet, Standort und Leistung ihrer Anlage der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet. Es gelten folgende Regelungen:

 
- Meldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur frühestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme, spätestens  jedoch am Tag der Inbetriebnahme


- die Meldung kann auch durch Dritte erfolgen ("Fachinstallateur")


- es müssen nur Anlagen gemeldet werden, die nach dem EEG vergütet werden (d.h. Photovoltaik-Anlagen, die ausschließlich für den Eigenverbrauch produzieren, werden nicht gemeldet).


Das Meldeformular für PV-Anlagen der Bundesnetzagentur ist unter www.bundesnetzagentur.de  zu finden.

(Quelle: Pressedienst SolarLokal)