Photovoltaik-Anlagen
Seit dem 1. Januar 2009 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß Paragraph 16 Absatz 2 Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ( EEG) verpflichtet, Standort und Leistung ihrer Anlage der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet. Es gelten folgende Regelungen:
- Meldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur frühestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme, spätestens jedoch am Tag der Inbetriebnahme
- die Meldung kann auch durch Dritte erfolgen ("Fachinstallateur")
- es müssen nur Anlagen gemeldet werden, die nach dem EEG vergütet werden (d.h. Photovoltaik-Anlagen, die ausschließlich für den Eigenverbrauch produzieren, werden nicht gemeldet).
Das Meldeformular für PV-Anlagen der Bundesnetzagentur ist unter www.bundesnetzagentur.de zu finden.
(Quelle: Pressedienst SolarLokal)