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Streit um die Sonne

07.11.07 13:39 Uhr
Clearingstelle soll EEG-Streitigkeiten schlichten

Auch um die Sonne lässt sich streiten. Das haben schon einige Bürgerinnen und Bürger erfahren müssen, die Auseinandersetzungen um die Nutzung der Sonnenenergie mit ihren zuständigen Energieversorgungsunternehmen hatten. Kann der Solarstrom in das Netz eingespeist werden und sind die vertraglichen Vereinbarungen in Ordnung? Gerichtliche Auseinandersetzungen zu solchen Fragen können teuer werden und sind Nerven aufreibend.

 

Um künftig solche Streitigkeiten zu vermeiden und Fragen zur Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu klären, hat das Bundesumweltministerium Mitte Oktober 2007 eine Clearingstelle zum EEG eingerichtet. Sitz der Clearingstelle ist Berlin. Die EEG-Clearingstelle soll unbürokratisch und schnell Rechtsfragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz lösen und Gerichtsverfahren vermeiden. Anlagen- und Netzbetreiber können die Clearingstelle gleichermaßen anrufen, sie fungiert dabei als neutrale Mittlerin. „Der dynamische Markt der erneuerbaren Energien verlangt von den Akteuren rasche Klarheit über die Rahmenbedingungen für Investitionen,“ so das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung. Ausführliche Informationen zur EEG-Clearingstelle sind im Internet unter http://www.clearingstelle-eeg.de zu finden.

 

Landrat Werner Stump: „Die Clearingstelle zum EEG ist sehr zu begrüßen, hilft sie doch den Bürgerinnen und Bürgern, bei Fragen und Problemen bei der Nutzung von Solarstrom schnell eine Klärung herbeizuführen. Und sie kann so für Investitionssicherheit bei einer wichtigen Zukunftstechnologie sorgen.“



Der Rhein-Erft-Kreis beteiligt sich an der Kampagne SolarLokal für mehr Strom aus Sonne. Die Adressen der SolarLokal-Handwerksbetriebe vor Ort erfahren Sie am SolarLokal-Infotelefon unter 0180 3 2000 3000. Aktuelle Informationen zu Solarstrom und Fördermöglichkeiten finden Sie im Internet unter http://www.solarlokal.de