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Diversitätsfonds NRW

22.07.21 09:15 Uhr

Fördersteckbrief: "Diversitätsfonds NRW" Region Köln Bonn

  1. Name des Programms

    Diversitätsfonds NRW

     

  2. Förderziel und Zuwendungszweck

    Mit dem neuen Programm werden Künstlerinnen und Künstler und künstlerische Perspektiven gefördert, die bisher unzureichend in der Kunst- und Kulturszene in NRW vertreten sind. Ziel des Programms ist es, die Diversitätsentwicklung insbesondere im Bereich der freien Künste zu stärken.

     

    Die Diversitätsfonds NRW ersetzt das bisherige Programm „Künste im interkulturellen Dialog“ und erweitert dieses um andere Diversitätsdimensionen (z.B. BiPoC, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder LSBTIQ*).

     

    Gefördert werden:

  • Künstlerische Projekte

  • Projekte von Kultureinrichtungen und anderen Kulturträgern aus Nordrhein-Westfalen, die unterrepräsentierten künstlerischen Perspektiven eine Plattform oder Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten (im Sinne einer glaubwürdigen „Anwaltschaft“)

  • Konzeptionsentwicklungen für künstlerische- oder Empowerment-Projekte, die kooperativ und beteiligungsorientiert erarbeitet und öffentlichkeitswirksam angelegt sind

Die Förderung ist spartenoffen angelegt.

 

Die Projektförderung von Gastspielen aus dem Ausland sowie von Maßnahmen, bei denen nicht die künstlerische Perspektive in NRW im Fokus steht, ist nicht vorgesehen (z.B. Projekte mit überwiegend sozialpolitischen Aspekten, Erinnerungskultur, internationale Projekte).

 

  1. Antragsberechtigte / Zuwendungsempfänger

Die Förderung richtet sich in erster Linie an Kulturschaffende bzw. –initiativen. Es können aber auch Kultureinrichtungen oder –verbände Anträge stellen, die in Kooperation mit unterrepräsentierten Künstlerinnen und Künstlern Projekte durchführen und damit eine öffentlichkeitswirksame Plattform stellen oder Emowermentprozesse initiieren.

Explizit angesprochen werden auch Erstantragstellerinnen und Erstantragsteller.

 

  1. Bewerbungs- bzw. Einreichungsfristen

    Anträge können jeweils bis zum 15. Oktober für das Folgejahr bei allen Bezirksregierungen, denen insoweit auch eine beratende Funktion zukommt, eingereicht werden.

     

     

  1. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung, Zuwendungsart

    Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber stehen insgesamt bis zu 1.000.000 EUR an Fördermitteln zur Verfügung.

    Projekte können einjährig (2022) oder überjährig (2022/2023) durchgeführt werden. Es können in der Regel Fördermittel in Höhe von bis zu  20.000 EUR pro Jahr beantragt werden. In Ausnahmefällen, z.B. bei landesweiten (Pilot-)

    Projekten, kann die Förderhöhe mit einer entsprechenden Begründung überschritten werden.

    Zusätzlich können bei Vorhaben von und für Menschen mit Behinderung pro Jahr bis zu 5.000 EUR Ergänzungsmittel für die Herstellung von Barrierefreiheit geltend gemacht werden.

     

  2. Verfahren, formale Regelungen zur Antragstellung

    Die Bewerbung um Fördermittel erfolgt durch ein Projektdatenblatt, das im Downloadbereich auf der folgenden Seite zur Verfügung steht:

    https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/diversitaetsfonds

     

    Soweit Sie Maßnahmen für Barrierefreiheit planen, können Sie dafür zusätzlich für Ihr Projekt „Ergänzungsmittel für Barrierefreiheit“ bis zu 5.000 EUR pro Projekt beantragen. Bitte füllen Sie dann neben dem Projektdatenblatt auch die Anlage „Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“ aus.

     

    Die Projekte werden im landesweiten Vergleich durch eine divers besetzte Jury ausgewählt. Die Jurysitzung findet voraussichtlich im November statt. Über das Ergebnis werden alle Bewerber*innen per E-Mail informiert. Im Falle einer Juryempfehlung durch die Jury werden Sie aufgefordert, innerhalb von 3 Wochen einen förmlichen Zuwendungsantrag auf der Grundlage des eingereichten Projektdatenblatts bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung zu stellen.

     

    Bei freien Trägern ist ein Eigenanteil von mind. 10 % zu erbringen, der vollständig durch bürgerschaftliches Engagement ersetzt werden kann. Bei kommunalen Trägern beträgt der Eigenanteil in der Regel mindestens 20 %.

     

  3. Fördermittelgeber

    Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW

     

     

     

     

     

     

     

     

  4. Projektträger / Ansprechpartner

    Bezirksregierung Düsseldorf

    Dezernat 48

    Postfach 30 08 65

    40408 Düsseldorf

    Ansprechpartnerin:

    Simone Pleithner

    Tel.: 0211.475-1352

    Mail: simone.pleithner@brd.nrw.de

     

    Bezirksregierung Köln

    Dezernat 48

    50606 Köln

    Ansprechpartnerin:

    Anna-Maria Wagner

    Tel.: +49 (0) 221 – 147-3306

    Mail: anna-maria.wagner@brk.nrw.de

     

  5. Weitere Informationen

    Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW:

    https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/diversitaetsfonds

     

     

    COMPASS Information und Kontaktdaten beim Region Köln/Bonn e.V.

    Silke Burkart

    Tel: 0221 – 925477-78

    burkart@region-koeln-bonn.de


Diese Meldung wurde eingestellt von: 01/3 Kulturabteilung Rhein-Erft-Kreis