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Joseph und Anna Fassbender-Preis der Stadt Brühl 2020

02.06.2020 bis 04.07.2020

Der Joseph und Anna Fassbender-Preis wird zum 30. Mal an Kunstschaffende mit Papierarbeiten aus den Bereichen Druckgrafik und Handzeichnung ausgelobt.

Bild: Joseph und Anna Fassbender-Preis Blick Hinter Die Kulissen 2019

Im Jahr 2020 wird der Joseph und Anna Fassbender-Preis zum 30. Mal vergeben. Zugelassen sind Werke aus den Bereichen Druckgrafik und Handzeichnung. Eine Altersgrenze ist nicht gegeben. Der Preis ist mit 2.250 Euro dotiert. Die Preisträgerin/der Preisträger (m/w/d) erhält die Möglichkeit zu einer zweiwöchigen Ausstellung in den Räumen des Brühler Kunstvereins. Der Fachjury gehören Kunstschaffende, Kunsthistorikerinnen/Kunsthistoriker,  der Vorsitzende der Max Ernst Gesellschaft e.V., ein Nachwuchsjuror, eine Vertreterin der Einwohnerschaft der Stadt Brühl sowie der Bürgermeister der Stadt Brühl an. Sämtliche eingereichte Arbeiten sind beim „Blick hinter die Kulissen“ am Samstag/Sonntag, 29./30. August im Max Ernst Museum Brühl des LVR, Dorothea Tanning-Saal, Comesstraße 42, mit Namensnennung zu besichtigen. Die Verleihung erfolgt am 25. November 2020.

Teilnahmebedingungen

Mit der Bewerbung erklären die Kunstschaffenden, dass sie die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen haben und diese anerkennen, insbesondere die unter der Rubrik Versicherung genannten Angaben. Zugleich erklären sie, dass sie alleinige Urheberin/alleiniger Urheber der eingereichten Werke ist. Die Kunstschaffenden willigen ein, dass die Fotos der eingereichten Werke kostenfrei zum Zwecke der Bewerbung und Dokumentation des Kunstpreises zur Veröffentlichung freigegeben sind. Sie erkennen die Entscheidung der Jury an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

ANZAHL UND KENNZEICHNUNG DER ARBEITEN

a) Zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit können Sie bis zu fünf Arbeiten einreichen.  Hierbei sind nur Originalarbeiten der letzten fünf Jahre zugelassen. Fotos oder Kopien der Arbeiten werden nicht berücksichtigt. Bei Werkgruppen gilt jedes Werkbestandteil als Einzelwerk.

b) Die eingereichten Arbeiten sind jeweils mit Namen und Anschrift zu kennzeichnen.


FORMAT UND VERPACKUNG DER ARBEITEN

a) Aus organisatorischen Gründen unterliegt das Format der einzelnen Arbeiten folgender Beschränkung:

Höchstmaß: 1,50 m x 2,00 m

b) Papierarbeiten sind einzeln durch Rahmen vor Knicken zu schützen und mit einem Oberflächenschutz zu versehen. Gerollte Papierarbeiten sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

ANLIEFERUNG

Die Arbeiten sind zu Lasten der Kunstschaffenden anzuliefern. Die Anlieferung muss persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte vorgenommen werden; ein Versand der Arbeiten ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Die Ausnahme hierzu bildet der Kunsttransport. Nach Ablauf der Anlieferungsfrist eingehende Arbeiten können nicht berücksichtigt werden.

a) Ort für alle Grafiken Max Ernst Museum Brühl des LVR, und Handzeichnungen: Dorothea Tanning-Saal, Comesstraße 42,  50321 Brühl

b) Zeit: Mo./Di., 24./25.08.2020    9:00-17:00 Uhr

ABHOLUNG

Die Arbeiten sind persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte vom Anlieferungsort abzuholen:

Mo./Di., 31.08./01.09.2020, 9:00-17:00 Uhr

Ein Versand ist – mit Ausnahme von Kunsttransporten – nicht möglich. Nicht abgeholte Arbeiten werden zu Lasten des Bewerbers/der Bewerberin per Kunsttransport zurückgeschickt.

VERPFLICHTUNG

Die Kunstschaffenden verpflichten sich bei Vergabe des Preises die Verleihungsurkunde während einer Feierstunde am 25. November 2020 persönlich entgegenzunehmen.

VERSICHERUNG

Die Stadt Brühl haftet nur für hier entstehende Schäden. Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten und Gefahr der Kunstschaffenden. Schäden, die ihre Ursache ganz oder zum Teil in einer unzureichenden Verpackung oder in der mangelhaften Beschaffenheit des versicherten Objektes haben, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Mangelhafte Beschaffenheit liegt vor, wenn z.B.

a) die Bildoberfläche noch nasse oder klebende Stellen aufweist,

b) die Farbschicht schon durch leichte, versehentliche Berührung verletzt werden kann (z.B. fehlende Fixierung),

c) offene oder verdeckte Beschädigungen vorhanden sind, die in Werkstoffmängeln oder arbeitstechnisch bedingten Unzulänglichkeiten begründet sind.

Der Versicherungsschutz besteht nur vom Zeitpunkt der Anlieferung bis einschließlich Abholung, d.h. Dienstag, 1. September 2020, 17:00 Uhr. Arbeiten, die nicht innerhalb dieser Abholungsfrist abgeholt werden, unterliegen keinem Versicherungsschutz; d.h. Schäden können gegenüber der Stadt Brühl nicht geltend gemacht werden.

Termine und Fristen

Ausschreibung und Bewerbungsbogen stehen ab Ende Mai 2020 zum Download bereit auf www.bruehl.de. Eine telefonische Anforderung der Bewerbungsunterlagen ist vom 2. bis 30. Juni 2020 möglich.

Der Bewerbungsbogen ist bis 4. Juli 2020 zurückzusenden. Es gilt das Datum des Poststempels.

Informationen erteilt

Stadt Brühl - Der Bürgermeister Fachbereich Ordnung und Kultur Stadtarchiv Brigitte Freericks Mühlenbach 65 50321 Brühl Telefon 02232 797132 E-Mail: kunstpreise@bruehl.de 

Weitere Informationen & die Bewerbungsunterlagen zum Download finden Sie auf: www.bruehl.de

Adresse

Brigitte Freericks
Mühlenbach 65
50321 Brühl

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