Der
aktuelle Kulturkalender Rhein-Erft
ist jetzt auch
online
einsehbar. "Warum in die Ferne schweifen, wenn die Kultur liegt doch so nah..."
Rückblick
auf die KunstTage vergangener Jahre.
Bewerben Sie sich bis zum
31. März 2021
für die Teilnahme an den 33. KunstTage Rhein-Erft vom 18.-19. September 2021.
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Registrierung
Hier registrieren Sie sich für eine eigene Profilseite im KulturNetz Rhein-Erft. Die dort eingetragenen Daten sind nach der Registrierung für jedermann sichtbar.
1. Schritt: Nutzungsbedingungen
1. GELTUNGSBEREICH DER NUTZUNGSBEDINGUNGEN 1.1. Diese Nutzungsbedingungen sind für alle Benutzer der Netze des Rhein-Erft-Kreises verbindlich und sollen eine höchstmögliche Qualität der Services gewährleisten. Sie regeln die verantwortliche Nutzung von Services und Diensten des Landrates des Rhein-Erft-Kreis. 2. GRUNDREGELN 2.1. Der Benutzer darf das Kultur-, Sozial-, Bildungs- und Energienetz Rhein Erft (Service) nur in Übereinstimmung mit Recht und Gesetz nutzen. Insbesondere ist dem Benutzer die Verbreitung von Inhalten unter Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz, von jugendgefährdenden Inhalten oder von verbotenen Inhalten untersagt. 2.2 Der übermittelte Registrierungscode darf nicht ohne das Wissen des Rhein-Erft-Kreises an Dritte weitergegeben werden. 2.3 Der Benutzer verpflichtet sich, sein Profil zu aktualisieren, sofern sich Daten zu Anschrift, E-Mail, Homepage usw. ändern. Bürgeranfragen und Hinweise bezüglich nicht aktueller Daten werden unmittelbar an den Benutzer weitergeleitet. 2.4. Der Rhein-Erft-Kreis behält sich das Recht vor, Daten zu entfernen und die Nutzung des Service für einen Benutzer zu sperren. 2.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Rhein-Erft-Kreis keinerlei Verantwortung für die von Ihnen bereitgestellten Informationen übernimmt. 2.6. Der Rhein-Erft-Kreis behält sich das Recht vor, bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellte Services künftig einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. Der Nutzer hat auf die Erbringung von vergütungsfreien Services keinen Erfüllungsanspruch. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch des Nutzers ergibt sich daraus nicht. Sollte eine dementsprechende Änderung vorliegen bzw. in Planung sein, werden Sie rechtzeitig vor Inkrafttreten informiert. 3. REGELUNGEN ZUR NUTZUNG DES SERVICE 3.1. Der Rhein-Erft-Kreis ist gesetzlich verpflichtet, Nachforschungen bei Verdacht strafrechtlicher oder urheberrechtlicher Verstöße oder von Verstößen gegen andere Sicherheitsbestimmungen bei Anordnung von Behörden zu unterstützen. Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Anordnungen durch Rhein-Erft-Kreis erfolgt grundsätzlich nicht. 4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Rhein-Erft-Kreis behält sich vor, diese Regelungen regelmäßig zu überprüfen und, soweit gesetzlich erforderlich, anzupassen. Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat-Amt für Informationstechnologie, Januar 2003
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