Hygiene und öffentlicher Gesundheitsdienst - Infektionsschutzbelehrung


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Infektionsschutzbelehrung

Eine Infektionsschutzbelehrung benötigen alle, die Lebensmittel gewerbsmäßig herstellen, damit umgehen oder in den Verkehr bringen (§§ 43 u. 44 Infektionsschutzgesetz).

Die Belehrungen finden ausschließlich montags im Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim statt, jeweils vormittags von 09.30–11.00 Uhr, sowie nachmittags von 13.30–15.00 Uhr). Die Gebühr in Höhe von 25 Euro wird vor Ort eingesammelt. Eine Online-Terminreservierung ist jederzeit möglich.

Die Infektionsschutzbelehrung ersetzt das ehemalige Gesundheitszeugnis, das noch bis 2001 für alle beruflich mit der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln betrauen Personen vorgeschrieben war. Der erforderliche Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein und muss jährlich wiederholt werden.


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