Hygiene und öffentlicher Gesundheitsdienst - Verbraucher und Umweltschutz


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Verbraucher und Umweltschutz

Der Verbraucher und Umweltschutz kontrolliert die Lebensmittel verarbeitenden Betriebe im Rhein-Erft-Kreis in regelmäßigen Abständen und trägt somit zu hygienisch einwandfreien Verhältnissen in unseren Restaurants und Lebensmittelgeschäften bei.

Zahlreiche Betriebe im REK konnten einen überdurchschnittlichen Hygienestandard nachweisen und sind daher mit dem NRW-Smiley, der amtlichen Plakette für gute Lebensmittelbetriebe in NRW ausgezeichnet worden.

Gesetzliche Grundlagen für die Herstellung, Lagerung und den Vertrieb von Lebensmitteln sind u.a. das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz (LFGB) und die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV). Weitere Regelungen für einzelne Lebensmittel oder Lebensmittelgruppen finden sich z.B. in der Milcherzeugnisverordnung (MilchErzV), Bierverordnung (BierV) oder der Diätverordnung (DiätV).


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