Die Gesundheitskonferenz
Das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte in NRW zur Einberufung sogenannter Gesundheitskonferenzen (§24 ÖGDG NRW).
Sie setzten sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der an der Gesundheitsversorgung und -förderung beteiligten Personen, Einrichtungen und Selbsthilfegruppen.
Die Mitglieder der Gesundheitskonferenz diskutieren Fragen und Problemstellungen der lokalen Gesundheitsvorsorge und beschließen entsprechende Maßnahmeempfehlungen für Ausschüsse, Räte und Kreistage. Ziel ist die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung und eine Optimierung gesundheitsfördernder Rahmenbedingungen vor Ort.