Beratung und Hilfe - kommunale Pflegeplanung


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kommunale Pflegeplanung

Die kommunale Pflegeplanung ist ein gesetzlicher Auftrag gem. § 6 Pflegegesetz NRW und zählt ebenfalls zu den Aufgaben der Kreisverwaltung.

Sie ermöglicht einen Überblick über das vorhandene Angebot an Pflegediensten & Pflegeeinrichtungen, erfasst den zukünftigen Bedarf und beschreibt, in welcher Form sich die vorhandenen Hilfsangebote ggf. weiterentwickeln müssen.

Zur Umsetzung der o.g. Aufgaben schreibt das Landespflegegesetz die Einrichtung von Pflegekonferenzen vor, die u.a. mit Vertretern von Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, Krankenversicherungen oder Selbsthilfegruppen besetzt sind. Die aktuelle Pflegesituation vor Ort spiegelt sich in den Pflegeberichten wieder, die von den Kreisen und kreisfreien Städten in regelmäßigen Abständen zu verfassen sind.


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