Beratung und Hilfe
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Aufklärungs- und Beratungsleistungen erbringt der öffentliche Gesundheitsdienst insbesondere für Kinder- und Jugendliche, für Schwangere und Mütter, für Menschen mit Behinderungen, für psychisch Kranke sowie für Abhängigkeitskranke und deren Angehörige. Ein besonderes Augenmerk richtet er bekanntlich auf Infektionskrankheiten und deren Risikogruppen, weshalb das Thema Aids auch weiterhin einen großen Raum einnimmt.
Das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises arbeitet eng mit Kindergärten, Schulen sowie mit benachbarten Jugend-, Sozial- und Umweltbehörden zusammen und erreicht auch deshalb ein hohes Maß an Effizienz und Schlagkraft.
Welche Aufklärungs- und Beratungsleistungen das Gesundheitsamt im Einzelnen anbietet, und welche Ansprechpartner Ihnen zur Verfügung stehen, erfahren Sie auf dieser Seite. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zu den Themenfeldern Erziehung, Betreuung und Pflege.
Denn nach einer Definition der Weltgesundheitsorganisation bedeutet Gesundheit nicht nur Freisein von Beschwerden und Krankheit, sondern umfasst vielmehr persönliches und soziales Wohlbefinden. In diesem Zusammenhang haben Hilfen zur Vermeidung und zum Abbau von Stressfaktoren einen besonders hohen Stellenwert.
Artikel und Themen
Der Amts- und sozialärztliche Dienst erstellt ärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen im Auftrag von Behörden, Gerichten und sonstigen Institutionen.
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Die Aids-Beratung im Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises ist kostenlos, anonym und freiwillig.
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Die Beratung von Behinderten und deren Angehöriger zielt auf die Vermittlung eines den individuellen Bedürfnissen angepassten Hilfsangebotes
z.B. zur schulischen und beruflichen Förderung, zu behindertengerechtem Wohnen oder zu einer zukunftsorientierten Lebensplanung.
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Das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes
NRW verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte in
NRW zur Einberufung sogenannter Gesundheitskonferenzen (§24 ÖGDG
NRW).
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Hilfen für Mütter und Kinder in besonderen Notlagen leisten und vermitteln die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes bei Schwangerschaftskonflikten, Partnerproblemen oder anderen belastenden Lebenssituationen innerhalb der jungen Familie.
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Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst führt Reihenuntersuchungen in Kindergärten und Schulen durch und erfasst den gesundheitlichen Status aller Schulanfänger.
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Die kommunale Pflegeplanung ist ein gesetzlicher Auftrag gem. § 6 Pflegegesetz
NRW und zählt ebenfalls zu den Aufgaben der Kreisverwaltung.
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Die Pflegeberatung wird durch kommunale Pflegeberater in den 10 Städten des Rhein-Erft-Kreises gewährleistet und durch eine
Pflegedatenbank unterstützt.
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Der Sozialpsychiatrische Dienst berät Erwachsene und deren Angehörige.
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